Informationen zum Industrievorsorgegebiet Wiedemar (IVG)

Wiedemar, den 16. 08. 2022

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Einwohner,


über kein anderes Thema wird derzeit so viel gesprochen, wie über das Industrievorsorgegebiet Wiedemar. Einem derzeit in Planung befindlichen Gewerbestandort südlich der B183a. Doch wie kam es zu dieser Entscheidung, ein solches Gebiet in Wiedemar in Betracht zu ziehen? Ich möchte Ihnen hiermit den Wertegang erläutern.


Den Start gab die Standortanfrage von Toyota im Jahr 2002. Das Unternehmen entschied sich damals jedoch für einen anderen Standort. Dennoch wurde diese Fläche weiterhin betrachtet und im Regionalplan Westsachsen berücksichtigt. Der Regionalplan Westsachsen beschreibt die Planungen des Freistaates im Rahmen der Raumordnung, also welche Schwerpunkte landespolitisch in welcher Region gesetzt werden. Das Kreisentwicklungskonzept 2030 unseres Landkreises Nordsachsen befasst sich ebenfalls mit der wirtschaftlichen Entwicklung unserer Region und definiert auch hier die Entwicklung eines Wirtschaftsstandortes im Raum Wiedemar.

 

Im Frühjahr 2021 erreichte die Gemeinde Wiedemar eine Investorenanfrage über die Wirtschaftsförderung des Bundes (GTAI) und des Freistaates Sachsen (WFS). Zum damaligen Zeitpunkt, dies ist bei solchen Anfragen üblich, war der Investor nicht bekannt. Lediglich eine benötigte Flächenanzahl sowie einige Versorgungskennwerte (Wasser, Abwasser, Strom, etc.) und ein Investvolumen von rd. 80 Mrd. EUR über die nächsten 10 Jahre waren bekannt. In einem solchen Standortauswahlverfahren prüften der Freistaat Sachsen, die Landesdirektion Sachsen, der Landkreis Nordsachsen, die Gemeinde Wiedemar und einige Versorgungsunternehmen die Kennwerte und deren Machbarkeit. Dies zog sich über mehrere Monate hinweg. Daten für dieses Gebiet mussten in diesem Zuge gesammelt und aufbereitet werden. Zu einem späteren Zeitpunkt stellte sich heraus, dass es sich um den Halbleiterhersteller (Chiphersteller) Intel handelt. Der Gemeinderat der Gemeinde Wiedemar wurde in einer nichtöffentlichen Sitzung im Januar 2022 über dieses Vorhaben mit dem damaligen Stand informiert. Um dieses Vorhaben per sé nicht abzulehnen, wurde der Aufstellungsbeschluss mit dem Planumriss Stand März 2022 im Gemeinderat beschlossen. Auf dieser Grundlage konnten die notwendigen Planungsbüros beauftragt werden. Ziel ist es planerisch festzustellen, ob eine Ansiedlung in dieser Größenordnung und mit den bekannten Werten möglich ist. Nach den Beauftragungen der Planungsbüros entschied sich Intel für den Standort Magdeburg und für die Gemeinde Wiedemar ist die Herausforderung, eine Planung anzustreben, welche den Hochtechnologiebereich entspricht. Das Potential dieser Fläche zu analysieren und zu betrachten, sah fortan auch der Freistaat Sachsen und finanziert die Planungskosten sowie einen möglichen Erwerb der benötigten Flächen.


Derzeit befindet sich die Planung in einem sehr frühen Stadium. Es gibt einen Vorentwurf des Bebauungsplanes. Es sind bis zu 400 Stellungnahmen zum Verfahren eingegangen, welche derzeit zusammengetragen werden. Einige Hinweise wurden bereits jetzt im Verfahren berücksichtigt und umgesetzt. Das Ziel einer möglichen Ansiedlung ist es, dass ein bis zwei Großinvestoren für diese Fläche gewonnen werden können. Es sollen Ansiedlungen im Hochtechnologiebereich erfolgen. Weder eine publizierte Raffinerie noch ein mögliches Atommüllendlager sollen angesiedelt werden. Ferner soll die wirtschaftliche Stabilität der Gemeinde Wiedemar für die nächsten Jahrzehnte gesichert werden. Die Schulden und der Investitionsbedarf der Gemeinde Wiedemar für die Grundschule, Kindertageseinrichtungen, Feuerwehren und Straßen liegen im zweistelligen Millionen-Bereich.
Darüber hinaus gibt es auch Herausforderungen, welche betrachtet und gelöst werden müssen. Dies betrifft den Verlust von Ackerboden, die Verkehrsbelastungen und die Immissionen (u.a. Lärm, Licht, Luft usw.). Dafür muss es Lösungen geben. Um diese Lösungen zu erarbeiten, bedarf es jedoch Gutachten in den verschiedenen Bereichen. Mit diesen Grundlagen, den positiven sowie kritischen Stellungnahmen von Ihnen und anderen Behörden sowie den Lösungsansätzen zusammen, kann objektiv zum Bebauungsplan befunden werden. Ein Bauleitplanverfahren ist ein lebhafter Prozess und unterliegt ständiger Anpassung oder Änderungen. Insofern ist noch nichts in den Stein gemeißelt. Bitte versuchen Sie dieses Vorhaben objektiv unter Einbeziehung alle negativen, aber auch positiven Folgen zu beurteilen.


Vielen Dank.


Mit freundlichen Grüßen


Steve Ganzer

Ihr Bürgermeister


Weitere Informationen

entnehmen Sie bitte der Webseite unter Rathaus > Bauangelegenheiten > Offenlegung von Bauleitplanung. Zuletzt wurde eine Zusammenstellung von häufigen Fragen und deren Beantwortung veröffentlicht.