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Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO) - Stand 17.4.2020

17. 04. 2020

Zum Schutz der Bevölkerung vor dem sprunghaften Anstieg der Infektionen mit dem ansteckenden Coronavirus sind durch die Staatsregierung des Freistaates Sachsen am 17.04.2020 folgende Maßnahmen beschlossen worden:

 

1. Jeder ist angehalten, die physischen sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen einzuhalten. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

 

Es wird dringend empfohlen im öffentlichen Raum eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und der Aufenthalt in Geschäften ist nur zulässig, wenn eine Mund-Nasenbedeckung getragen wird. Generell ist auf private Reisen, Ausflüge und Besuche zu verzichten.

 

2. Geschäfte sind grundsätzlich bis zum 3.5.2020 geschlossen. Insbesondere Gastronomiebetriebe, Hotels und Beherbergungsbetriebe, Einkaufszentren und großflächiger Einzelhandel, sowie Dienstleistungsbetriebe mit unmittelbarem Kundenkontakt, ausgenommen notwendige medizinische Behandlungen.

 

Ausdrücklich nicht geschlossen sind:

  • Geschäfte mit max. 800 m² Verkaufsfläche (Reduzierung durch Abtrennung ist nicht zulässig)
  • Lebensmittelgeschäfte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken, Sparkassen, Geldautomaten, Poststellen,  Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Großhandel, Optiker, Hörgeräteakustiker  und  Kfz.-Werkstätten, Gärtnereien und Baumschulen, die ihre Produkte selbst herstellen, Buchläden, Hofläden, Handwerksbetriebe und deren Ladengeschäfte, Autohäuser, Fahrradläden, mobile Verkaufsstände unter freiem Himmel sowie Einrichtungen des Gesundheitswesens.

 

3. Alle öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Wiedemar, wie Spielplätze, Dorfgemeinschaftshäuser, Turnhallen, Sportlerheime, Kegelbahnen, Jugendclubs usw. sowie die Bibliothek Zaasch sind bis auf weiteres geschlossen.

 

4. Alle Veranstaltungen, Versammlungen und sonstige Ansammlungen sind untersagt. Dies gilt auch für Zusammenkünfte in Kirchen und Vereinen. Davon ausgenommen sind Zusammenkünfte im engsten Familienkreis von nicht mehr als 5 Personen zur Begleitung Sterbender und bei Gottesdiensten bis 15 Besuchern. Dies gilt auch für Beerdigungen, Trauerfeiern und Trauungen.

 

5.  Die Notbetreuung der Kinder in den Kindereinrichtungen und der Grundschule der Gemeinde Wiedemar wird bis auf weiteres aufrechterhalten.

 

Die Elternbeiträge werden für April 2020 gegenüber den Eltern nicht erhoben bzw. zurückerstattet.

 

Systemrelevante Berufe sind erweitert ab dem 18. April 2020. Für die Gesundheitsversorgung und Pflege, den Rettungsdienst (einschließlich Berufsfeuerwehr), den öffentlichen Personennahverkehr, Polizei- und Justizvollzugsdienst, Schuldienst und Kindertagesbetreuung sowie die Kommunal- und Staatsverwaltung, sofern sie mit Aufgaben der Bekämpfung der Corona-Pandemie betraut sind, erfolgt die Notbetreuung auch wenn nur ein Elternteil in diesem Bereich im Arbeitseinsatz ist.

 

Die Genehmigung erfolgt in den jeweiligen Einrichtungen.

 

6. Wir bitten um Verständnis, dass das Dienstleistungsangebot der Gemeindeverwaltung Wiedemar nur noch telefonisch/elektronisch in Anspruch genommen werden kann.

 

Sie erreichen uns:     

 

Montag            8.00 - 12.00 Uhr

Dienstag        10.00 - 17.00 Uhr

Donnerstag      8.00 - 12.00 Uhr

Hauptverwaltung  Tel. 034202/3750   

Bauverwaltung     Tel. 034207/49390   

 

Alle nicht genannten Tage sind der Abarbeitung der Anfragen und dem Krisenmanagement vorbehalten.


Aktuelle Informationen entnehmen Sie:

 

Homepage der Gemeinde Wiedemar       gemeinde-wiedemar.de

  • Schaukästen in den Ortsteilen
  • Sonderschaukästen (Feuerwehrgerätehäuser, Kindereinrichtungen, Schule,Edeka-Markt Wiedemar)

Wir informieren Sie zeitnah. Bitte beachten Sie stets, den auf den Informationsschreiben vermerkten Stand.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Gemeinde Wiedemar

-Krisenstab-

 

Veranstaltungen

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30. 03. 2024 - Uhr

 

Hier erreichen Sie uns

Gemeinde Wiedemar

Kyhnaer Hauptstrasse 29

04509 Wiedemar OT Kyhna

Telefon: 034202 3750

Telefax: 034202 63904

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Außenstelle Bauamt

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04509 Wiedemar

Telefon: 034207 49390

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