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In Umsetzung der Leitlinien der Bundesregierung und der Bundesländer veranlasst der Krisenstab der Gemeinde Wiedemar folgende Maßnahmen:

In Umsetzung der Leitlinien der Bundesregierung und der Bundesländer veranlasst der Krisenstab der Gemeinde Wiedemar folgende Maßnahmen:

 

Zum Schutz der Bevölkerung vor dem sprunghaften Anstieg der Infektionen mit dem ansteckenden Coronavirus sind folgende Maßnahmen erforderlich:

 

1. Mit der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 31.3.2020 sind weitreichende Ausgangsbeschränkungen sowie ein

 

    umfangreiches Besuchsverbot von Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern in Kraft getreten.

 

    Diese gelten nunmehr bis zum 20.4.2020. Im Übrigen ist jeder angehalten, die physischen sozialen Kontakte zu

 

    anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

 

    Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen einzuhalten. Der Aufenthalt im

 

    öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen

 

    des eigenen Hausstands gestattet. Erlaubt sind Fahrten der Feuerwehr und Rettungskräfte zu ihren Stützpunkten,

 

    Gerätehäusern sowie Ereignisorten.

 

    Hinweis: Im Falle einer Kontrolle durch die zum Vollzug dieser Verfügung betrauten Stellen sind die triftigen Gründe

 

    durch den betroffenen in geeigneter Weise glaubhaft darzulegen. Die Glaubhaftmachung erfolgt insbesondere durch

 

    Vorlage der Arbeitsbescheinigung, des Betriebs- oder Dienstausweises oder durch mitgeführte Personaldokumente.

 

2. Geschäfte sind grundsätzlich bis zum 20.4.2020 geschlossen. Ausdrücklich nicht geschlossen sind:  

 

    Lebensmittelgeschäfte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen,

 

    Banken, Sparkassen, Geldautomaten, Poststellen,  Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Großhandel,

 

    Optiker, Hörgeräteakustiker  und Kfz.-Werkstätten, Gärtnereien und Baumschulen, die ihre Produkte selbst herstellen.

 

3. Alle öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Wiedemar, wie Spielplätze, Dorfgemeinschaftshäuser, Turnhallen, Sportlerheime,

 

    Kegelbahnen, Jugendclubs usw. sowie die Bibliothek Zaasch sind bis auf weiteres geschlossen.

 

4. Wir bitten um Verständnis, dass das Dienstleistungsangebot  der Gemeindeverwaltung Wiedemar  nur noch telefonischer/elektronischer 

 

    in Anspruch genommen werden kann.

 

    Sie erreichen uns:      Montag           8.00 – 12.00 Uhr

 

                                   Dienstag        10.00 – 17.00 Uhr

 

                                   Donnerstag     8.00 – 12.00 Uhr

 

 

 

    Hauptverwaltung Tel. 034202/3750  /   

    Bauverwaltung Tel. 034207/49390   /   

    Alle nichtgenannten Tage sind der Abarbeitung der Anfragen und dem Krisenmanagement vorbehalten.

 

5. Die Notbetreuung der Kinder in den Kindereinrichtungen und der Grundschuleder Gemeinde Wiedemar wird bis auf weiteres aufrechterhalten.

 

    Die Elternbeiträge werden für April 2020 gegenüber den Eltern nicht erhoben bzw. zurückerstattet.

 

    Systemrelevante Berufe sind erweitert ab Dienstag, dem 24. März 2020 für betriebsnotwendiges Personal von

 

    Öffentlichem Personennahverkehr, Krankenkassen, Rentenversicherung, sicherheitsrelevanter IT-Infrastruktur,

 

    Banken, Sparkassen und Landwirtschaft. Für die medizinische Versorgung und Polizei im Dienst erfolgt die

 

Notbetreuung auch wenn nur ein Elternteil in diesem Bereich im Arbeitseinsatz ist. Die Genehmigung erfolgt in den jeweiligen Einrichtungen.

 

    Aktuelle Informationen entnehmen Sie:

 

    - Homepage der Gemeinde Wiedemar 

    - Schaukästen in den Ortsteilen

    - Sonderschaukästen (Feuerwehrgerätehäuser, Kindereinrichtungen, Schule, Edeka-Markt Wiedemar)

 

 

Wir informieren Sie zeitnah. Bitte beachten Sie stets, den auf den Informationsschreiben vermerkten Stand.

 

   Vielen Dank für Ihr Verständnis.

   Gemeinde Wiedemar

 

   Krisenstab

 

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

30. 03. 2024 - Uhr

 

30. 03. 2024 - Uhr

 

Hier erreichen Sie uns

Gemeinde Wiedemar

Kyhnaer Hauptstrasse 29

04509 Wiedemar OT Kyhna

Telefon: 034202 3750

Telefax: 034202 63904

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Oder kontaktieren Sie uns per Kontaktformular!

Kontakt Bauamt

Außenstelle Bauamt

Schulstrasse 2

04509 Wiedemar

Telefon: 034207 49390

Telefax: 034207 49399

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