Kommunal- und Europawahl 2024
Europawahl 2024
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Gemeinderatswahl 2024
Bekanntmachungen
Allgemeine Hinweise und Informationen
Am Sonntag, dem 09.Juni 2024, wird die Gemeinderatswahl der Gemeinde Wiedemar durchgeführt.
Möchten Sie sich als Bewerber stellen? Dann erhalten Sie hier ein paar hilfreiche Hinweise sowie die notwendigen Formulare:
Einen Tag nach der Wahlbekanntmachung im Gemeindeboten Februar 2024 ist es möglich bei dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses die Wahlvorschläge einzureichen. Die Einreichung ist bis zum 04.04.2024, 18 Uhr möglich.
Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl können nur von Parteien oder Wählervereinigungen eingereicht werden. Einzelbewerbungen sind nicht möglich.
Die mit dem Wahlvorschlag (Anlage 16) einzureichenden Unterlagen sind folgende:
- Anlage 17 – Zustimmungserklärung und Bescheinigung der Wählbarkeit
- Anlage 19 – Niederschrift über die Versammlung zur Aufstellung der Bewerber*innen
- Anlage 20 – Versicherung an Eides statt
- Anlage 21 – Bescheinigung des Wahlrechts
(nur bei nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen* für jeden Unterzeichner des
Wahlvorschlages)
- Gültige Satzung
(nur bei mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen, sofern diese nicht gemäß § 6 Abs. 3 des
Parteiengesetzes beim Bundeswahlleiter hinterlegt ist)
Nach Einreichung eines unterstützungsbedürftigen Wahlvorschlages (nur notwendig bei nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen) legt der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses ein Unterstützungsverzeichnis an und legt dieses in Form von Unterschriftsblättern an der entsprechend bekanntgemachten Stelle (hier: Kyhnaer Hauptstraße 29, 04509 Wiedemar OT Kyhna) bis zum 04.04.2024, 18.00 Uhr, aus. Die Unterstützungsunterschrift muss dort eigenhändig geleistet werden.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 60 Wahlberechtigten des Wahlgebietes/Wahlkreises, die keine Bewerber des Wahlvorschlages sind, unterstützt werden (Unterstützungsunterschriften). Ein Wahlberechtigter kann für dieselbe Wahl nur für einen Wahlvorschlag eine Unterstützungsunterschrift leisten. Hat ein Wahlberechtigter für dieselbe Wahl für mehrere Wahlvorschläge eine Unterstützungsunterschrift geleistet, sind alle seine Unterschriften ungültig. Eine geleistete Unterstützungsunterschrift kann nicht zurückgenommen werden.
*Eine nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigung tritt ohne feste Organisationsstruktur auf. Es handelt sich um eine lose Gruppierung von Wahlberechtigten ohne Satzung und häufig ohne Programm.
Als Bewerber einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung kann nur benannt werden, wer in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Angehörigen der Wählervereinigung von der Mehrheit der anwesenden Angehörigen hierzu gewählt worden ist (vgl. § 6c Abs. 2 KomWG). Die Wählervereinigung muss mindestens aus 3 wahlberechtigten Personen bestehen. Die Aufstellungsversammlung setzt die Teilnahme von mindestens 3 Wahlberechtigten voraus. Die (mind. 3) teilnehmenden wahlberechtigten Personen können also gleichzeitig Bewerber, Versammlungsleiter, Vertrauensperson und Unterzeichner des Wahlvorschlages sein.
Bestätigte Kandidaten
Wahlergebnis