Die Gemeinde Wiedemar ist bemüht, ihre Webseite in Übereinstimmung mit Sächsischem Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Das BfWebG wird ergänzt durch die Barrierefreie-Websites-Verordnung (BfWebVO). Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.
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Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 23.03.2022 erstellt. Den Stand der Barrierefreiheit ermitteln wir kontinuierlich durch eigene Prüfung.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an unserer Webseite auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:
Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen bzw. Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.
Durchsetzungsverfahren
Sie haben unter oben genanntem Kontakt eine Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Webseite gestellt. Falls dabei innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel vier Wochen) keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen (Durchsetzungsstelle) bei der Sächsischen Staatskanzlei wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Nutzenden der Webseiten bzw. mobilen Anwendungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich.
Kontakt:
Sächsische Staatskanzlei Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen Durchsetzungsstelle Archivstraße 1 01097 Dresden