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News-Ticker

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Allgemein

Öffentliche Bekanntmachung zum Baubeginn zur Sanierung der Leipziger Straße in Zwochau

Die Gemeinde Wiedemar informiert über den bevorstehenden Beginn der Baumaßnahme zur Sanierung der Leipziger Straße im Ortsteil Zwochau.
 

Der erste Bauabschnitt umfasst den Bereich der Leipziger Straße von der Einmündung Grüngasse bis zur Straße Am Sportplatz.
 

Zur Vorbereitung der Baumaßnahme erfolgt am 04. September 2026 die Aufstellung der erforderlichen Verkehrs- und Baustellenbeschilderung.
 

Ab dem 07. September 2026 treten die angeordneten Haltverbote in Kraft. Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Beschilderung zu beachten und abgestellte Fahrzeuge rechtzeitig aus den betroffenen Bereichen zu entfernen.
 

Der Baubeginn ist für den 08. September 2026 vorgesehen. Die Bauleistungen werden durch die GP Verkehrswegebau GmbH ausgeführt.
 

Während der Bauzeit ist mit verkehrlichen Einschränkungen sowie zeitweisen Behinderungen für Anwohner, Besucher und Lieferverkehre zu rechnen. Die Gemeinde Wiedemar und das bauausführende Unternehmen sind bemüht, die Beeinträchtigungen auf das notwendige Maß zu beschränken.
 

Zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Anwohnern und Bauunternehmen wird im Baustellenbereich ein Hinweisbriefkasten eingerichtet. Anwohnerinnen und Anwohner haben dort die Möglichkeit, Hinweise, Anregungen oder Anliegen im Zusammenhang mit der Baumaßnahme direkt an die GP Verkehrswegebau GmbH zu übermitteln. Die genauen Standorte werden rechtzeitig bekannt gegeben.
 

Die Gemeinde bittet alle Betroffenen um Verständnis für die mit der Durchführung der Baumaßnahme verbundenen Einschränkungen. Die Sanierung dient der nachhaltigen Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur sowie der Erhöhung der Verkehrssicherheit im Ortsteil Zwochau.
 

Über den weiteren Baufortschritt und gegebenenfalls notwendige Änderungen der Verkehrsführung wird die Öffentlichkeit fortlaufend informiert.

 

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Unterhaltungsmaßnahmen

an Gewässern 2. Ordnung 2026/2027

In der Zeit vom 20. Juli dieses Jahres bis zum 29.02. des folgenden Jahres führt die Gemeinde Wiedemar und das von ihr beauftragte Unternehmen E.V.I. GmbH die planmäßigen Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern II. Ordnung innerhalb des Gemeindegebietes je nach Wasserstand durch. Diese Maßnahmen mit Ausnahme von Gehölzpflegemaßnahmen sollen bis Ende November erfolgen. Die Gehölzpflegemaßnahmen erfolgen ab Oktober bis Ende Februar des Folgejahres.

 

Gemäß der Regelung des § 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 01.03.2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2023 (BGBL. I.S.409) m.W.v. 29.12.2023 kündigen wir die Durchführung der Unterhaltungsmaßnahmen und die damit verbundene vorübergehende Benutzung der Anliegergrundstücke an.

 

Zum Schutz oberirdischer Gewässer hat der Gesetzgeber in § 38 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und in § 24 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) Gewässerrandstreifen vorgesehen. Diese schließen sich an das Ufer an und betragen ab Böschungsoberkante auf beiden Seiten des Gewässers landwärts 10 Meter und innerhalb von im Zusammenhang bebauter Ortsteile 5 Meter. Die Gewässerrandstreifen sollen vom Eigentümer oder Besitzer standortgerecht im Hinblick auf ihre Funktionen nach § 38 Abs. 1 WHG bewirtschaftet oder gepflegt werden.

 

Gemäß § 41 WHG haben die Eigentümer, Anlieger und Hinterlieger der Gewässer

zu dulden, dass die Unterhaltungspflichtigen oder deren Beauftragte die Grundstücke betreten, befahren, vorübergehend benutzen und aus ihnen Bestandteile für die Unterhaltung entnehmen. Sie haben ferner zu dulden, dass die Uferbereiche im Interesse der Unterhaltung bepflanzt werden. Zudem sind alle Handlungen zu unterlassen, die die Gewässerunterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würden.

 

Maßnahmen der Gewässerunterhaltung (§31 SächsWG i.V.m. §40, §41 WHG)

 

° Erhaltung des Gewässerbettes, auch zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses

  - Entfernen von Krautbewuchs, sofern der Abfluss behindert wird

  - Beräumung von Sediment

  - Beseitigung von Abflusshindernissen

 

° Erhaltung der Ufer und Freihaltung für den Wasserabfluss

  - insbesondere durch Erhaltung und Neupflanzung einer standortgerechten, einheimischen Ufervegetation

  - Böschungsmahd, falls wasserwirtschaftlich erforderlich

 

° Sonstiges

  - Entfernen fester Stoffe aus dem Gewässer oder von seinem Ufer, soweit es im öffentlichen Interesse erforderlich ist, um den Gemeingebrauch zu erhalten

  - Eindämmung gebietsfremder Pflanzen, falls zum Erhalt der Ufer erforderlich

 

° Verkehrssicherungspflicht an Bäumen

  - Herstellen der Verkehrssicherheit an Bäumen, Verkehrsanlagen und Bebauung

  - Entnahme von abgestorbenen Bäumen

 

Bekanntmachung - Flughafen Leipzig/Halle, Norderweiterung, 11. Planänderung - Auslegung des Änderungsplanfeststellungsbeschlusses   

 

Bekanntmachung der durchschnittlichen Personal- und Sachkosten für 2025 gem. § 14 Abs. 2 SächsKitaG

 

Integriertes Gemeindeentwicklungskonzept Wiedemar 2035+

 

Zulassung des Gemeingebrauchs auf dem Zwochauer See

 

 

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

04.​09.​2026 bis 06.​09.​2026 - Uhr

 

05.​09.​2026 bis 06.​09.​2026

 

Hier erreichen Sie uns

Gemeinde Wiedemar

Hallesche Straße 38

04509 Wiedemar OT Zwochau

Telefon: 034207 4045 0

 

 

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