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Abgabenübersicht

Gemäß den aktuell gültigen Satzungen der Gemeinde Wiedemar erfolgen nachfolgende Abgaben:

Elternbeiträge zur Kinderbetreuung

Kinderkrippe
  Familie Alleinerziehend
   4,5 Stunden   6 Stunden  9 Stunden  4,5 Stunden 6 Stunden 9 Stunden
1. Kind 117,50 € 156,67 € 235,00 € 105,75 € 141,00 € 211,50 €
2. Kind    70,50 €    94,00 € 141,00 €    63,45 €    84,60 € 126,90 €
3. Kind    23,50 €    31,33 €    47,00 €    21,15 €    28,20 €    42,30 €

 

Kindergarten
  Familie Alleinerziehend
   4,5 Stunden   6 Stunden  9 Stunden  4,5 Stunden 6 Stunden 9 Stunden
1. Kind 64,50 € 86,00 € 129,00 € 59,05 € 77,40 € 116,10 €
2. Kind 38,70 € 51,60 €   77,40 € 34,83 € 46,44 €    69,66 €
3. Kind 12,90 € 17,20 €   25,80 € 11,61 € 15,48 €    23,22 €

 

Hort
  Familie Alleinerziehend
 

 1 Stunde

(Frühhort)

 5 Stunden 

6 Stunden

 1 Stunde

(Frühhort)

 5 Stunden 

6 Stunden

1. Kind

12,20 €

61,00 €

72,20 €

10,98 €

54,90 €

64,98 €

2. Kind

   7,32 €

36,60 €

43,32 €

   6,59 €

32,94 €

38,99 €

3. Kind

   2,44 €

12,20 €

14,44 €

   2,20 €

10,98 €

13,00 €

Gebühren (Einwohnermelde- und Gewerbeamt)

Allgemein

                            

einfache und erweiterte Meldebescheinigungen 12,00 €
einfaches und erweitertes Führungszeugnis 13,00 €
Beglaubigungen    5,00 €
Befreiung von der Ausweispflicht 17,00 €
Aufbewahrung von Fundsachen 5,00 €
Kopien 0,15 €
   
Beantragung von Personalausweisen  
Antragssteller unter 24. Lebensjahr 22,80 €
Antragssteller ab 24. Lebensjahr 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis 10,00 €
   
Beantragung von Reisepässen  
Antragssteller unter 24. Lebensjahr 37,50 €
Antragssteller ab 24. Lebensjahr 60,00 €
48-Seiten Reisepässe  
Antragssteller unter 24. Lebensjahr 59,50 €
Antragssteller ab. 24. Lebensjahr 81,00 €
Express-Pässen  
Antragssteller unter 24. Lebensjahr 69,50 €
Antragssteller ab 24. Lebensjahr  92,00 €
Vorläufiger Reisepass 26,00 €
Kinderreisepass bis 12. Lebensjahr 13,00 €
Verlängerung Kinderreisepass bis 12. Lebensjahr   6,00 €
   
Gewerbeamt  
Gewerbeanmeldungen 25,00 €
Gewerbeummeldungen

15,00 €

Gewerbeabmeldungen 10,00 €

Steuern

Grundsteuer

 Prozentsatz v. H.

                                  

Hebesatz der Grundsteuer A . (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Ackerflächen)

310 v.H.

Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke, Gebäude auf fremdem Grund und Boden, Grundstücke im Erbbaurecht)

385 v.H.

 

 

Gewerbesteuer                                                                                              

Prozentsatz v. H.

Hebesatz der Gewerbesteuer 390 v.H.          

 

 

Hundesteuer                                                                                              

                              

Für den ersten Hund 26,00 €
Für den zweiten Hund 72,00 €
Für den dritten Hund 144,00 €
Gefährliche Hunde  
Für den ersten Hund 360,00 €
Für den zweiten Hund 720,00 €

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

30. 03. 2024 - Uhr

 

07. 04. 2024 - Uhr

 

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